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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
AVG §66 Abs4Rechtssatz
Ein auf die Gewährung von Sonderurlaub abzielender Antrag ist nicht schon deshalb mangels Zulässigkeit zurückzuweisen, weil die dafür erforderlichen materiell-rechtlichen Voraussetzungen von der Behörde allenfalls als nicht gegeben erachtet werden. Richtigerweise ist in einem solchen Fall der in Rede stehende Antrag inhaltlich zu erledigen (vgl. VwGH 21.4.1999, 98/12/0517; VwGH 27.3.1996, 96/12/0030).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019120040.L05Im RIS seit
03.04.2020Zuletzt aktualisiert am
03.04.2020