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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Rechtssatz
Die Frage, ob durch die angelasteten Geschäfte falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Kurs der Finanzinstrumente gegeben werden oder gegeben werden könnten, zielt auf die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts (die Geschäfte) unter den gesetzlichen Tatbestand des § 48a Abs. 1 Z 2 lit. a sublit. aa BörseG 1989 ab. Die Prüfung, ob dieser erfüllt ist, stellt daher eine Rechtsfrage dar. Eine bloße Wiedergabe eines gesetzlichen Tatbestandes würde nämlich für die Feststellung des Sachverhaltes nicht ausreichen (vgl. VwGH 29.4.2014, 2012/17/0148).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteSachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020075.L03Im RIS seit
03.04.2020Zuletzt aktualisiert am
03.04.2020