RS Vwgh 2020/1/23 Ra 2019/15/0099

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Veröffentlicht am 23.01.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183

Rechtssatz

Es ist bei im Ausland lebenden Personen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufgabe des Abgabepflichtigen, Personen, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150099.L02

Im RIS seit

03.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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