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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183Rechtssatz
Es ist bei im Ausland lebenden Personen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufgabe des Abgabepflichtigen, Personen, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150099.L02Im RIS seit
03.04.2020Zuletzt aktualisiert am
03.04.2020