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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183Rechtssatz
In Beweisanträgen ist das Beweismittel, das Beweisthema und im Falle von Zeugen auch deren Adresse anzugeben. Wird ein Beweisthema nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet (vgl. VwGH 29.3.2017, Ra 2016/15/0023, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150099.L01Im RIS seit
03.04.2020Zuletzt aktualisiert am
03.04.2020