RS OGH 2020/2/10 7Ob4/20v, 7Ob16/20h, 7Ob12/20w, 7Ob10/20a, 7Ob11/20y, 7Ob40/20p, 7Ob20/20x, 7Ob14/2

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Veröffentlicht am 10.02.2020
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Norm

VersVG idF BGBl I Nr 6/1997 §165a

Rechtssatz

Einem dem Kläger infolge fehlerhafter Informationen des Versicherers gegebenenfalls zustehenden unbefristeten Rücktrittsrecht steht der Umstand nicht entgegen, dass die Laufzeit des Versicherungsvertrags längst abgelaufen und die Beklagte dem Kläger auch schon den Ablaufwert ausbezahlt hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Lebensversicherung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0132998

Im RIS seit

02.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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