RS OGH 2020/2/10 7Ob4/20v, 7Ob3/20x, 7Ob16/20h, 7Ob9/20d, 7Ob17/20f, 7Ob6/20p, 7Ob27/20a, 7Ob12/20w,

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Veröffentlicht am 10.02.2020
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Norm

VersVG idF BGBl I Nr 6/1997 §165a

Rechtssatz

Ein allfälliges Verlangen des Versicherers nach einer schriftlichen Ausübung des Rücktritts nach § 165a Abs 1 VersVG (idF BGBl I 1997/6) ist keine relevante Erschwernis dieses Rücktrittsrechts, die dessen unbefristete Ausübung erlauben würde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Lebensversicherung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0132997

Im RIS seit

02.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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