Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
10.07.2019Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §4 Abs1 Z1Rechtssatz
Wenn § 5 Abs. 2 Z 2 Wiener Mindestsicherungsgesetz das Anspruchsrecht auf „deren Familienangehörige“ ausdehnt, so sind damit im Sinn der Mindestsicherungsvereinbarung, die vom WMG umgesetzt wurde, jene Personen zu verstehen, denen ein Aufenthaltsrecht nach der Unionsbürgerrichtlinie zukommt, das seine Grundlage in der Stellung als Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers hat.
Schlagworte
Anspruchsberechtigter Personenkreis; Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgern; Familienangehörige eines EWR-Bürgers; Freizügigkeitsrichtlinie; Mitwirkungspflicht; Minderjährigkeit; rechtmäßiger AufenthaltAnmerkung
VwGH v. 27.2.2020, Ra 2019/10/0158; AufhebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.141.081.8691.2019.EZuletzt aktualisiert am
30.03.2020