Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.02.2020Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG 2005 §46 Abs1 Z2 litcRechtssatz
Grundsätzlich ist ein Antrag, mit dem ein Elternteil gemäß Art. 10 Abs. 3 lit. a leg cit. der Richtlinie 2003/86/EG einen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung mit einem zum Asylantragszeitpunkt minderjährigen unbegleiteten Flüchtling anstrebt, innerhalb von drei Monaten ab Zuerkennung des Flüchtlingsstatus zu stellen, wenn nicht eine spätere Antragstellung aufgrund besonderer Umstände objektiv entschuldbar ist.
Schlagworte
Drittstaatsangehörige; Familienangehörige; Familiennachzug; Zusammenführung; unbegleiteter Minderjähriger; Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung; Zeitpunkt der Antragstellung; keine besonderen Umstände; C-550/16European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.151.076.11240.2019Zuletzt aktualisiert am
30.03.2020