TE Bvwg Erkenntnis 2019/12/30 W150 2196720-1

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Veröffentlicht am 30.12.2019
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Entscheidungsdatum

30.12.2019

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2

Spruch

W150 2196712-1/22E

W150 2196720-1/20E

W150 2196722-1/16E

W150 2196717-1/15E

W150 2196714-1/15E

W150 2196724-1/16E

W150 2225347-1/5E

Gekürzte Ausfertigung des am 03.12.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Klein als Einzelrichter über die Beschwerde von 1. XXXX , geb. am XXXX 2. XXXX , geb. am XXXX 3. XXXX , geb. am XXXX 4. XXXX geb. am XXXX 5. XXXX , geb. am XXXX 6. XXXX , geb. am XXXX und 7. XXXX , geb. am XXXX alle StA. Afghanistan, vertreten durch den MIGRANTINNENVEREIN ST. MARX, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom a) 16.04.2018, 1. Zahl: 1091282001-151560015, 2. Zahl:

1091281810-151557936, 3. Zahl: 1091282502-151560139, 4. Zahl: XXXX ,

5. Zahl XXXX und 6. Zahl: XXXX , sowie vom b) 23.10.2019, 7. Zahl:

XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:

A)

I. Den Beschwerden wird stattgegeben und 1. XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, in der Fassung BGBl. I Nr. 145/2017, sowie 2. XXXX , 3. XXXX , 4. XXXX , 5. XXXX , 6. XXXX und

7. XXXX ,

gemäß 3 Abs. 1 AsylG 2005 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt.

II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass 1. XXXX , sowie 2. XXXX , 3. XXXX , 4. XXXX , 5. XXXX , 6. XXXX und 7. XXXX , damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Asylberechtigter, Asylgewährung, Familienverfahren,
Flüchtlingseigenschaft, gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2019:W150.2196720.1.00

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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