Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.02.2020Norm
GewO 1994 §2Rechtssatz
Die Feststellung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 77 GewO vorliegen, ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Gegenstand des Beweises durch Sachverständige auf dem Gebiet der gewerblichen Technik und auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Den Sachverständigen obliegt es, auf Grund ihres Fachwissens ein Urteil (Gutachten) über diese Fragen abzugeben.
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Einwendungen; Immissionen; Lärm; Nachbar; subjektives Recht;Anmerkung
VwGH 16.06.2020, Ra 2020/04/0040 bis 0041-5, ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1293.001.2017Zuletzt aktualisiert am
02.07.2020