Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.02.2020Norm
GewO 1994 §74 Abs2Rechtssatz
Das Zurkenntnisbringen des Anzeigeninhaltes mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zur Rechtfertigung stellt eine taugliche Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 VStG dar, wenn die Anzeige alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale enthält (vgl VwGH Ra 2019/15/0101).
Schlagworte
Gewerberecht; Verwaltungsstrafe; Betriebsanlage; Sperre; Tatvorwurf; Konkretisierung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.1066.001.2019Zuletzt aktualisiert am
19.03.2020