Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.12.2019Index
L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe WienNorm
GebrauchsabgabeG Wr §1Rechtssatz
Eine Vollmacht „im Wohnungseigentumsrecht“ erfasst nicht auch die Erhebung von Rechtsmitteln in einem Verfahren nach dem GebrauchsabgabeG bzw. nach der StVO.
Schlagworte
Gebrauchserlaubnis; Erteilung einer Gebrauchserlaubnis; Vollmacht; vollmachtlos; Vertretung; Parteistellung; FrontrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.221.068.9351.2016.AZuletzt aktualisiert am
18.03.2020