RS Lvwg 2020/1/16 LVwG-S-562/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.01.2020

Norm

GewO 1994 §41 Abs1 Z4
GewO 1994 §44

Rechtssatz

Das Fortbetriebsrecht der Insolvenzmasse entsteht zusätzlich zur Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers (vgl VwGH Ra 2017/04/0122). Während der Ausübung des Fortbetriebsrechtes ist dem eigentlichen Gewerbeinhaber aber die Ausübung des Gewerbes untersagt. Die Gewerbeberechtigung einer GmbH endet (ua) erst mit einer allfälligen Entziehung und besteht neben dem Fortbetriebsrecht der Insolvenzmasse weiter. Der GmbH fehlt jedoch die Berechtigung, die Gewerbeberechtigung während des Konkursverfahrens auszuüben (vgl VwGH 93/08/0161).

Schlagworte

Gewerberecht; Verwaltungsstrafe; Fortbetriebsrecht; Insolvenzverfahren;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.562.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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