RS Lvwg 2020/1/22 LVwG-AV-794/001-2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

22.01.2020

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §75 Abs2
GewO 1994 §77
GewO 1994 §81

Rechtssatz

Gegenstand eines Verfahrens nach dem ersten Satz des § 81 Abs 1 GewO hat nur die Änderung einer genehmigten Betriebsanlage, nicht jedoch die geänderte Betriebsanlage insgesamt zu sein (vgl VwGH 97/04/0165).

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; Genehmigung; Nachbar;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.794.001.2014

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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