RS Lvwg 2020/1/23 LVwG-AV-98/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

23.01.2020

Norm

AWG 2002 §2 Abs7 Z1
AWG 2002 §24a Abs1
AWG 2002 §24a Abs2 Z1
AWG 2002 §37 Abs1

Rechtssatz

Vom Anlagenbegriff nach § 2 Abs 7 Z 1 und 2 AWG sind grundsätzlich nur jene Einrichtungen umfasst, in denen die Behandlung stattfindet, wobei auf das bloße Faktum abgestellt wird, dass in der Anlage (in den technischen Einrichtungen) Abfälle behandelt werden. Sind mit den technischen Einrichtungen andere untrennbar verbunden oder diesen vor- oder nachgeschaltet, zählen diese anderen Einrichtungen grundsätzlich auch zur Abfallbehandlungsanlage (vgl VwGH Ro 2017/05/0015; Ra 2016/05/0054).

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsanlage; Sperre; Anlagenbegriff;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.98.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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