Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
23.01.2020Norm
AWG 2002 §2 Abs7 Z1Rechtssatz
Vom Anlagenbegriff nach § 2 Abs 7 Z 1 und 2 AWG sind grundsätzlich nur jene Einrichtungen umfasst, in denen die Behandlung stattfindet, wobei auf das bloße Faktum abgestellt wird, dass in der Anlage (in den technischen Einrichtungen) Abfälle behandelt werden. Sind mit den technischen Einrichtungen andere untrennbar verbunden oder diesen vor- oder nachgeschaltet, zählen diese anderen Einrichtungen grundsätzlich auch zur Abfallbehandlungsanlage (vgl VwGH Ro 2017/05/0015; Ra 2016/05/0054).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsanlage; Sperre; Anlagenbegriff;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.98.001.2019Zuletzt aktualisiert am
18.03.2020