Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
06.02.2020Index
L72009 Beschaffung Vergabe WienNorm
WVRG 2014 §26 Abs1Rechtssatz
Unter § 254 Abs. 5 Z 2 BVergG 2018 muss auch eine wie die gegenständlich vorliegende Konstellation subsumiert werden, in der der Verdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens eines Bieters besteht, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, aber noch kein Urteil ergangen ist.
Schlagworte
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren; Ausscheidensentscheidung; Angebot; Vollständigkeit; Ausschlussgrund; Eignung; berufliche Zuverlässigkeit; strafbehördliches Ermittlungsverfahren; Selbstreinigungsmaßnahmen; GlaubhaftmachungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.123.072.16412.2019Zuletzt aktualisiert am
13.03.2020