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StVONorm
StVO 1960 §1Rechtssatz
Die Aufforderung zur Vornahme einer Atemluftprobe setzt nicht voraus, daß sich der Aufgeforderte oder das von ihm vorher gelenkte Kfz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr (§ 1 StVO) befindet; entscheidend ist nur, ob die vermutete Alkoholbeeinträchtigung beim Lenken (oder der Inbetriebnahme) eines Kfz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gegeben war.
Schlagworte
Alkotest Zeitpunkt OrtStraße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980000429.X02Im RIS seit
12.03.2020Zuletzt aktualisiert am
12.03.2020