Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Die Frage des Beweiswertes verschiedener Indizien und die Zulässigkeit oder Erforderlichkeit zusätzlicher Indizien stellt indes keine grundsätzliche Rechtsfrage im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B-VG dar. Die Gewichtung einzelner Indizien ist in jedem Einzelfall gesondert vorzunehmen. Somit geht die konkrete Berücksichtigung von Indizien und das dabei gefundene Ergebnis in seiner Bedeutung über den Einzelfall nicht hinaus (vgl. den Beschluss vom 14.1.2020, Ro 2019/16/0045).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018160046.J01Im RIS seit
10.03.2020Zuletzt aktualisiert am
10.03.2020