RS Vwgh 2020/1/14 Ro 2018/16/0046

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Veröffentlicht am 14.01.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Die Frage des Beweiswertes verschiedener Indizien und die Zulässigkeit oder Erforderlichkeit zusätzlicher Indizien stellt indes keine grundsätzliche Rechtsfrage im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B-VG dar. Die Gewichtung einzelner Indizien ist in jedem Einzelfall gesondert vorzunehmen. Somit geht die konkrete Berücksichtigung von Indizien und das dabei gefundene Ergebnis in seiner Bedeutung über den Einzelfall nicht hinaus (vgl. den Beschluss vom 14.1.2020, Ro 2019/16/0045).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018160046.J01

Im RIS seit

10.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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