RS Vwgh 2020/1/14 Ra 2018/12/0064

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Veröffentlicht am 14.01.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56
BDG 1979 §15
BDG 1979 §236b
BDG 1979 §236d

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2016/12/0015 B 25. Oktober 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Nach einer (bereits erfolgten) Ruhestandsversetzung sind Feststellungsbescheide betreffend das dienstrechtliche Recht, nach einer bestimmten Gesetzesbestimmung in den Ruhestand zu treten (bzw. getreten zu sein), unzulässig, weil eine Klärung der dann ausschließlich relevanten ruhegenussrechtlichen Folgen im Ruhegenussbemessungsverfahren erfolgen kann (vgl. E 29. Jänner 2014, 2013/12/0044).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018120064.L03

Im RIS seit

10.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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