TE Bvwg Erkenntnis 2019/11/20 W217 2176502-1

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Veröffentlicht am 20.11.2019
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Entscheidungsdatum

20.11.2019

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §29 Abs5

Spruch

W217 2176497-1/11E

W217 2176493-1/8E

W217 2176502-1/8E

Gekürzte Ausfertigung der am 31.10.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisse

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Julia STIEFELMEYER über die Beschwerden von 1.) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, 2.) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan und 3.) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, alle vertreten durch Edward W. Daigneault, RA, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl 1. vom 16.10.2017, Zl. XXXX, 2. vom 16.10.2017, Zl. XXXX,

3. vom 16.10.2017, Zl. XXXX, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:

A)

I. Den Beschwerden wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und XXXX gem. § 3 Abs. 1 AsylG 2005, XXXX gem. § 3 Abs. 1 AsylG 2005 iVm § 34 AsylG 2005 und XXXX gem. § 3 Abs. 1 AsylG 2005 iVm § 34 AsylG 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt.

II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX , XXXX und XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG (jeweils) nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I 33/2013 idF BGBl. I 24/2017, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung der nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 31.10.2019 verkündeten Erkenntnisse ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da weder die im Spruch genannten beschwerdeführenden Parteien noch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Antrag auf Ausfertigung der Erkenntnisse gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt haben.

Schlagworte

Asylgewährung, Familienverfahren, gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2019:W217.2176502.1.00

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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