TE Bvwg Erkenntnis 2019/12/30 W277 2152357-1

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Veröffentlicht am 30.12.2019
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Entscheidungsdatum

30.12.2019

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §34 Abs2
VwGVG §29 Abs5

Spruch

W277 2152357-1/14E

W277 2152359-1/8E

W277 2169095-2/6E

Gekürzte Ausfertigung des am 13.12.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. ESCHLBÖCK, MBA über die Beschwerde von 1) XXXX , geb. XXXX , 2) XXXX , geb. XXXX , 3) XXXX , geb. XXXX StA. Somalia, vertreten durch XXXX , gegen Spruchpunkt I. der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, vom XXXX , Zl. XXXX , XXXX , Zl. XXXX und XXXX , Zl. XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht erkannt:

A)

I. Der Beschwerde von XXXX wird stattgegeben und der Beschwerdeführerin gemäß §§ 3 Abs. 1 iVm. 34 Abs. 2 AsylG der Status einer Asylberechtigten zuerkannt.

II. Der Beschwerde von XXXX wird stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 iVm. § 34 Abs. 2 sowie Abs. 6 Z 2 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt.

III. Der Beschwerde von XXXX wird stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 iVm. § 34 Abs. 2 sowie Abs. 6 Z 2 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt.

Es wird gemäß § 3 Abs. 5 AsylG festgestellt, dass den Beschwerdeführern BF1, BF2 und BF3 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Gemäß § 31 Abs. 3 VwGVG sind u.a. § 29 Abs. 2a, 4 und 5 leg. cit. auf die (nicht verfahrensleitenden) Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes sinngemäß anzuwenden.

Schlagworte

Asylgewährung, gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2019:W277.2152357.1.00

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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