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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Rechtssatz
Es gibt kein allgemeines Recht "auf nur einmalige Besteuerung desselben Sachverhaltes" oder abstrakte Rechte auf Einhaltung von Verfahrensvorschriften oder auf ein gesetzmäßiges oder auf ein ordnungsgemäßes Verfahren (VwGH 10.9.2019, Ro 2019/16/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160212.L02Im RIS seit
09.03.2020Zuletzt aktualisiert am
09.03.2020