RS Vwgh 2020/1/7 Ra 2019/16/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.01.2020
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Es gibt kein allgemeines Recht "auf nur einmalige Besteuerung desselben Sachverhaltes" oder abstrakte Rechte auf Einhaltung von Verfahrensvorschriften oder auf ein gesetzmäßiges oder auf ein ordnungsgemäßes Verfahren (VwGH 10.9.2019, Ro 2019/16/0009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160212.L02

Im RIS seit

09.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten