RS Vwgh 2020/1/7 Ra 2019/16/0212

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Veröffentlicht am 07.01.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4

Rechtssatz

Es muss zumindest erkennbar sein, aus welcher konkreten Rechtsvorschrift jenes subjektive Recht abgeleitet wird, in dem sich der Revisionswerber für verletzt erachtet (vgl. die von Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, auf Seite 70 f gegebenen Beispiele für konkrete Formulierungen eines Beschwerdepunktes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160212.L01

Im RIS seit

09.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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