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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Rechtssatz
Es muss zumindest erkennbar sein, aus welcher konkreten Rechtsvorschrift jenes subjektive Recht abgeleitet wird, in dem sich der Revisionswerber für verletzt erachtet (vgl. die von Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, auf Seite 70 f gegebenen Beispiele für konkrete Formulierungen eines Beschwerdepunktes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160212.L01Im RIS seit
09.03.2020Zuletzt aktualisiert am
09.03.2020