Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
31.01.2020Norm
BAO §92 Abs1Rechtssatz
Das Gesetz unterstreicht den bloßen Mitteilungscharakter einer Lastschriftanzeige, spricht doch § 227 Abs 4 lit a BAO im Zusammenhang mit der Lastschriftanzeige von einer Verständigung (Buchungsmitteilung), die den Abgabepflichtigen über Art, Höhe und Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung unterrichtet. Lastschriftanzeigen kommt demnach kein Bescheidcharakter zu (vgl VwGH 85/14/0127; 92/13/0299).
Schlagworte
Finanzrecht; Grundsteuer; Kanalbenützungsgebühr; Lastschriftanzeige; Bescheid; Zahlungsverpflichtung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1349.001.2019Zuletzt aktualisiert am
09.03.2020