Entscheidungsdatum
12.11.2019Norm
AsylG 2005 §3Spruch
W248 2194879-1/9E
W248 2194876-1/9E
W248 2194867-1/7E
W248 2194881-1/7E
W248 2194878-1/7E
Gekürzte Ausfertigung des am XXXX mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. NEUBAUER über die Beschwerden von
* XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH,
* XXXX , geb XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH,
* XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch ihre Eltern, diese vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH,
* XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch ihre Eltern, diese vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH,
* XXXX , geb. XXXX StA. Afghanistan, vertreten durch ihre Eltern, diese vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH,
jeweils gegen Spruchpunkt I. der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX - XXXX ( XXXX ), Zl. XXXX - XXXX ( XXXX ), Zl. XXXX - XXXX ( XXXX ), Zl. XXXX - XXXX ( XXXX ) und Zl. XXXX - XXXX ( XXXX ) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht:
A)
Die Beschwerden werden abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
gekürzte Ausfertigung, mangelnde AsylrelevanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2019:W248.2194876.1.00Zuletzt aktualisiert am
09.03.2020