Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbeitsmittelV 2000 §17 Abs1Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2016/02/0136 E 09.09.2016Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/02/0020 B 4. Mai 2015 RS 1Stammrechtssatz
Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020137.L04Im RIS seit
05.03.2020Zuletzt aktualisiert am
05.03.2020