RS OGH 2019/12/18 5Ob136/19i, 1Ob173/19a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2019
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Norm

ABGB §1068
ABGB §1070
GmbHG §96
AktG §226 Abs4

Rechtssatz

Ein zugunsten der übertragenden Gesellschaft bestehendes Wiederkaufsrecht geht durch die Verschmelzung nicht unter, sondern auf die aufnehmende Gesellschaft über.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132979

Im RIS seit

05.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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