Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.01.2020Norm
BauO NÖ 2014 §6 Abs1Rechtssatz
Auch ein unzulässiger, zurückzuweisender Devolutionsantrag löst die Entscheidungspflicht der Berufungsbehörde aus. Ist die Berufungsbehörde mit der Erlassung des verfahrensrechtlichen Zurückweisungsbescheides säumig, kann die Partei dagegen mittels Säumnisbeschwerde vorgehen und damit den Übergang der Zuständigkeit zur Zurückweisung auf das VwG erreichen (VwGH Ro 2017/20/0001).
Schlagworte
Bau- und Raumordnungsrecht; Bauauftragsverfahren; Nachbarrechte; Parteistellung; Devolutionsantrag; Säumnisbeschwerde; Sache des Verfahrens;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1150.001.2018Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020