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StVONorm
StVO 1960 §4 Abs5Rechtssatz
Ein Verschulden am Nichtwahrnehmen eines Verkehrsunfalles ist schon dann anzunehmen, wenn dem Schädiger bei gehöriger Aufmerksamkeit Umstände zu Bewusstsein kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Unfalles zu erkennen vermocht hätte (Hinweis E 16.12.1976, 1418/75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020072.X01Im RIS seit
03.03.2020Zuletzt aktualisiert am
03.03.2020