RS Vwgh 1985/3/28 85/02/0072

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Veröffentlicht am 28.03.1985
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5

Rechtssatz

Ein Verschulden am Nichtwahrnehmen eines Verkehrsunfalles ist schon dann anzunehmen, wenn dem Schädiger bei gehöriger Aufmerksamkeit Umstände zu Bewusstsein kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Unfalles zu erkennen vermocht hätte (Hinweis E 16.12.1976, 1418/75).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985020072.X01

Im RIS seit

03.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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