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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §24Rechtssatz
Aus dem vorgebrachten Umstand der Haftung für Abgabenschulden nach § 59 Abs. 4 GSpG 1989 lässt sich nicht ableiten, dass das vom handelsrechtlichen Geschäftsführer vertretene Unternehmen als unternehmerischer Zugänglichmacher wirtschaftlicher Eigentümer der beschlagnahmten Geräte und/oder des darin befindlichen Geldes wäre (vgl. zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers z.B. VwGH 13.9.2018, Ra 2018/15/0055).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019090125.L02Im RIS seit
04.03.2020Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020