RS Pvak 2019/10/15 A32-PVAB/19

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Veröffentlicht am 15.10.2019
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Norm

PVG §16 Abs3
PVWO §1
PVWO §2
PVWO §9 Abs2

Schlagworte

Zustellungsbevollmächtigte in Wahlvorschlägen; Auswahl von Mitgliedern des DWA innerhalb der jeweiligen Wählergruppe; Nichtberücksichtigung von Wählergruppen bei Nichteinigung trotz gesetzter Frist

Rechtssatz

Mit Beschluss des DA vom 16. September 2019 wurde entgegen der dargestellten Rechtslage dem Vorschlag von D die Zustimmung erteilt, weil dieser 2014 Zustellungsbevollmächtigter des Wahlvorschlags der X gewesen sei. Mit diesem Beschluss hat der DA angesichts der gegebenen Sach- und Rechtslage seine Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit belastet, weshalb dieser Bestellungsbeschluss betreffend die X als rechtswidrig aufzuheben war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A32.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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