Norm
PVG §16 Abs3Schlagworte
Zustellungsbevollmächtigte in Wahlvorschlägen; Auswahl von Mitgliedern des DWA innerhalb der jeweiligen Wählergruppe; Nichtberücksichtigung von Wählergruppen bei Nichteinigung trotz gesetzter FristRechtssatz
Mit Beschluss des DA vom 16. September 2019 wurde entgegen der dargestellten Rechtslage dem Vorschlag von D die Zustimmung erteilt, weil dieser 2014 Zustellungsbevollmächtigter des Wahlvorschlags der X gewesen sei. Mit diesem Beschluss hat der DA angesichts der gegebenen Sach- und Rechtslage seine Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit belastet, weshalb dieser Bestellungsbeschluss betreffend die X als rechtswidrig aufzuheben war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A32.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020