Norm
PVG §16 Abs3Schlagworte
Nominierung von Mitgliedern des DWA; Auswahl von Mitgliedern des DWA innerhalb der jeweiligen Wählergruppe; Nichtberücksichtigung von Wählergruppen bei Nichteinigung trotz gesetzter FristRechtssatz
Erst für den Fall, dass D und der Antragsteller die ihnen vom DA zu setzende Frist zur Einigung verstreichen hätten lassen, ohne einen gemeinsamen Wahlvorschlag für den DWA einzubringen, wäre der DA ermächtigt gewesen, das ursprünglich auf die Wählergruppe X entfallende Mitglied (Ersatzmitglied) des DWA selbst – ohne Berücksichtigung der Wählergruppe X im DA - zu bestellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A32.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020