Norm
PVG §16 Abs3Schlagworte
Nominierung von Mitgliedern des DWA; Auswahl von Mitgliedern des DWA innerhalb der jeweiligen WählergruppeRechtssatz
Da, wie bereits erwähnt, die Nominierung der Mitglieder des Wahlausschusses jenen Mitgliedern des DA obliegt, deren Wählergruppe zu berücksichtigen ist, sind bei gegebener Sach- und Rechtslage D und der Antragsteller als Vertreter der gewählten Wählergruppe X zur Auswahl eines Mitglieds (Ersatzmitglieds) des DWA und zur Abgabe eines gemeinsamen Wahlvorschlags für den DWA berufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A32.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020