Norm
PVG §20 Abs9Schlagworte
Mitgliedschaft in einem PVO; Beendigung der Mitgliedschaft in einem PVO; Änderung der Mitgliedschaft zu einer FraktionRechtssatz
Auch an der Tatsache, dass D auf dem Wahlvorschlag der X in den DA gewählt wurde, ist keine Änderung eingetreten. D gehört somit nach wie vor der – gewählten – Wählergruppe X im DA an. Dieser Wählergruppe steht ein Mitglied (Ersatzmitglied) im DWA zu. Da das PVG keine Regelung über den Ausschluss gewählter Mitglieder aus der Wählergruppe kennt, auf deren Wahlvorschlag sie in den DA gewählt wurden, ist D trotz seines späteren Ausschlusses aus der Fraktion X nach wie vor Angehöriger der Wählergruppe X im DA.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A32.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020