Norm
PVG §21 Abs3Schlagworte
Mitgliedschaft in einem PVO; Beendigung der Mitgliedschaft in einem PVORechtssatz
Da die Gründe für eine Beendigung der Mitgliedschaft in einem PVO im PVG taxativ angeführt sind, ändert eine Änderung der Mitgliedschaft zu einer Fraktion nichts an der Mitgliedschaft eines gewählten Mandatars im PVO. Daher ist auch nicht strittig, dass D nach wie vor dem DA als Mitglied angehört.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A32.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020