RS Pvak 2019/10/15 A32-PVAB/19

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Veröffentlicht am 15.10.2019
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Norm

PVG §16 Abs3
PVWO §9 Abs2

Schlagworte

Zustellungsbevollmächtigte in Wahlvorschlägen; Nominierung von Mitgliedern des DWA

Rechtssatz

Gemäß § 9 Abs. 2 PVWO hat ein Wahlvorschlag die Bezeichnung eines zustellungsbevollmächtigten Vertreters des Wahlvorschlages zu enthalten. Gemäß § 16 Abs. 3 PVG obliegt die Auswahl der in den DWA zu bestellenden Bediensteten jenen Mitgliedern des DA, deren Wählergruppe zu berücksichtigen ist. Dem Zustellungsbevollmächtigten des Wahlvorschlages kommt bei der Bestellung der Mitglieder des DWA keine rechtliche Relevanz zu, weil die Auswahl der Mitglieder des DWA durch die Mitglieder der im DA vertretenen – gewählten - Wählergruppen zu erfolgen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A32.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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