Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Beschlüsse; namentliche etc. Dokumentation des Abstimmungsverhaltens im Sitzungsprotokoll; SitzungsprotokolleRechtssatz
Hintergrund der Vorschriften, die die PVGO betreffend die Führung und den Inhalt von Protokollen vorsieht, ist (vgl. den zitierten Bescheid der PVAB), dass die Geschäftsführung eines Personalvertretungsorganes (PVO) nachvollziehbar und nachprüfbar sein muss. Kommt ein Beschluss eines PVO unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 4 letzter Satz PVG zustande, ist es zur Gewährleistung der Überprüfbarkeit notwendig, dass das Abstimmungsverhalten des Vorsitzenden aus dem Protokoll ersichtlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A30.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020