Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Beschlüsse; namentliche etc. Dokumentation des Abstimmungsverhaltens im Sitzungsprotokoll; SitzungsprotokolleRechtssatz
Wie die PVAB in ihrem Bescheid vom 21. Jänner 2019 zu GZ A 23-PVAB/18 rechtskräftig festgestellt hat, ist aus § 15 Abs. 1 PVGO allein nicht abzuleiten, dass bei der Protokollierung des Abstimmungsergebnisses die Namen oder die Fraktionszugehörigkeit der Mitglieder des DA zwingend festzuhalten wären, aber jedenfalls dann eine Dokumentation des Abstimmungsverhaltens des Vorsitzenden des DA erforderlich wäre, wenn dessen Dirimierungsrecht gemäß § 22 Abs. 4 letzter Satz PVG zum Tragen komme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A30.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020