RS Pvak 2019/10/29 A35-PVAB/19

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Veröffentlicht am 29.10.2019
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Norm

PVG §20 Abs13
PVG §41 Abs1
PVWO §10 Abs6
PVWO §29

Schlagworte

Wahlanfechtung; Streichung eines Kandidaten aus einem Wahlvorschlag; Nichtzulassung eines Wahlvorschlags; Bekämpfung der Entscheidung eines DWA

Rechtssatz

Nach § 10 Abs. 6 PVWO in Verbindung mit § 29 PVWO kann die Entscheidung des FWA über die Zulassung von Wahlvorschlägen nur im Zuge der Wahlanfechtung (§ 20 Abs. 13 PVG) bekämpft werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A35.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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