Norm
PVG §20 Abs13Schlagworte
Wahlanfechtung; Streichung eines Kandidaten aus einem Wahlvorschlag; Nichtzulassung eines Wahlvorschlags; Bekämpfung der Entscheidung eines DWARechtssatz
Nach § 10 Abs. 6 PVWO in Verbindung mit § 29 PVWO kann die Entscheidung des FWA über die Zulassung von Wahlvorschlägen nur im Zuge der Wahlanfechtung (§ 20 Abs. 13 PVG) bekämpft werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A35.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020