Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Grundsätze der Interessenvertretung; Vorgangsweise bei Mitteilungen an PVO über beabsichtigte Maßnahmen iSd PVG §9 Abs3Rechtssatz
Da eine solche Prüfung und Auseinandersetzung mit dem Vorschlag der Dienstbehörde, einen Mitbewerber der Antragstellerin mit der ausgeschriebenen Funktion zu betrauen, nach vorzunehmender Bewertung der übrigen Bewerbungen um diese Funktion und eingehender Auseinandersetzung damit iSd § 2 PVG im ZA unterblieb, hat der ZA auch dadurch seine Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A29.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020