Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Zuständigkeit der PVAB; Zuständigkeit für einzelne PV nur bei ZurechenbarkeitRechtssatz
Die Handlungen und Unterlassungen des ZA-Vorsitzenden für das Personalvertretungsorgan (PVO) sind somit dem ZA als Kollegialorgan zuzurechnen und belasten dessen Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit, insoweit sie entgegen Vorgaben des PVG erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A29.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020