RS Pvak 2019/11/4 A29-PVAB/19

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Veröffentlicht am 04.11.2019
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Norm

PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung von Bediensteten

Rechtssatz

Die Antragstellerin ist Bedienstete im Zuständigkeitsbereich des ZA und fühlt sich durch dessen Vorgangsweise im Zusammenhang mit ihrer erfolglosen Bewerbung um die ausgeschriebene Funktion in ihren durch das PVG gewährten Rechten verletzt. Ihre Antragslegitimation ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A29.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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