Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Antragsberechtigung von BedienstetenRechtssatz
Die Antragstellerin ist Bedienstete im Zuständigkeitsbereich des ZA und fühlt sich durch dessen Vorgangsweise im Zusammenhang mit ihrer erfolglosen Bewerbung um die ausgeschriebene Funktion in ihren durch das PVG gewährten Rechten verletzt. Ihre Antragslegitimation ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A29.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020