Norm
PVG §2 Abs2Schlagworte
Rundschreiben und Äußerungen von PVO; Rundschreiben und Äußerungen von Organen des DG; Sachlichkeitsgebot; PVG-VerletzungRechtssatz
Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage hat A in seiner Funktion als Organ des Dienstgebers das PVG objektiv nicht verletzt und war die Beschwerde nicht berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B9.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020