Norm
PVG §9 Abs1Schlagworte
Zuständigkeit ZA; Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen und Leistungsprämien; Verständigung iSd PVGRechtssatz
Dass der DL keinen Sinn mehr darin sah, während der Verhandlungen zwischen ZA und den zuständigen Organen der Zentralstelle mit dem (unzuständigen) FA zu verhandeln, weil die Entscheidung nicht auf der DL-Ebene fiel und der FA daher nicht (mehr) zuständig war, erfolgte im Einklang mit den Vorgaben und Zuständigkeitsregelungen des PVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B6.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020