RS Pvak 2020/2/11 B6-PVAB/19

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Veröffentlicht am 11.02.2020
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Norm

PVG §9 Abs1
PVG §9 Abs1 litf
PVG §14 Abs1 lita
PVG §10 Abs2

Schlagworte

Zuständigkeit ZA; Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen und Leistungsprämien; Verständigung iSd PVG

Rechtssatz

Dass der DL keinen Sinn mehr darin sah, während der Verhandlungen zwischen ZA und den zuständigen Organen der Zentralstelle mit dem (unzuständigen) FA zu verhandeln, weil die Entscheidung nicht auf der DL-Ebene fiel und der FA daher nicht (mehr) zuständig war, erfolgte im Einklang mit den Vorgaben und Zuständigkeitsregelungen des PVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B6.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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