RS Pvak 2020/2/11 B6-PVAB/19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.2020
beobachten
merken

Norm

PVG §9 Abs1
PVG §9 Abs1 litf
PVG §14 Abs1 lita
PVG §10 Abs2

Schlagworte

Zuständigkeit ZA; Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen und Leistungsprämien; Verständigung iSd PVG

Rechtssatz

Der ZA hatte ursprünglich wegen der Ausbilderprämie Einwand gegen den Erlassentwurf erhoben und ein Beratungsgespräch darüber eingefordert, aber nach dem Beratungsgespräch am 1. August 2019 zwischen ihm und der zuständigen Abteilung der Zentralstelle keine Stellungnahme gegen die beabsichtigte Neuregelung mehr abgegeben. Damit galt die Verständigung iSd § 9 Abs. 1 PVG nach § 10 Abs. 2 PVG zwischen dem zuständigen ZA und den zuständigen Organen der Zentralstelle als hergestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:B6.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten