RS Lvwg 2020/2/21 LVwG-1-19/2020-R15

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

21.02.2020

Norm

ZustG §7
ZustG §13 Abs4

Rechtssatz

Verweigert ein Postbote die Zustellung an eine Kanzleiangestellte einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person zu Unrecht, war die vom Postboten an Stelle der Zustellung vorgenommene Hinterlegung des Dokumentes unzulässig und stellt einen Zustellmangel gemäß § 7 ZustG dar.

Schlagworte

Zustellrecht, Zustellmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2020:LVwG.1.19.2020.R15

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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