Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
20.12.2019Norm
AWG 2002 §2 Abs1Rechtssatz
Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes muss keine konkrete Kontamination vorliegen, es reicht bereits die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern im Sinne des § 1 Abs 3 AWG 2002 aus (vgl VwGH 2005/07/0088).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; gefährliche Abfälle; Abfallbegriff; grenzüberschreitende Verbringung; Notifizierung; Bewilligung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.693.001.2019Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020