RS Lvwg 2020/2/6 LVwG-AV-1253/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

06.02.2020

Norm

GewO 1994 §9 Abs2
GewO 1994 §94 Z5

Rechtssatz

Auftragsrückgänge in den Wintermonaten, arbeitsmarktrelevante Faktoren und die Betriebsgröße ändern nichts an den mit der Ausübung des Baumeistergewerbes verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen [vgl § 9 Abs 2 GewO], welche insbesondere durch nicht sachgerechte Planung oder die fehlerhafte Ausführung von Bauwerken bestehen.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Baumeistergewerbe; gewerberechtlicher Geschäftsführer; Ausscheiden; Gewerbeausübung; Fristverkürzung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1253.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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