Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
06.02.2020Norm
GewO 1994 §9 Abs2Rechtssatz
Auftragsrückgänge in den Wintermonaten, arbeitsmarktrelevante Faktoren und die Betriebsgröße ändern nichts an den mit der Ausübung des Baumeistergewerbes verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen [vgl § 9 Abs 2 GewO], welche insbesondere durch nicht sachgerechte Planung oder die fehlerhafte Ausführung von Bauwerken bestehen.
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Baumeistergewerbe; gewerberechtlicher Geschäftsführer; Ausscheiden; Gewerbeausübung; Fristverkürzung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1253.001.2019Zuletzt aktualisiert am
27.02.2020