Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
19.02.2020Norm
GewO 1994 §373c Abs1Rechtssatz
Zum Nachweis der Befähigung für das reglementierte Gewerbe „Baumeister, eingeschränkt auf die Ausführung von Bauten“ durch die tatsächliche Ausübung einer einschlägigen Tätigkeit als Betriebsleiter hat diese Tätigkeit auch eine beruflich-fachliche Dimension zu beinhalten (vgl auch VwGH 2010/04/0100, betreffend Feststellung der individuellen Befähigung für das „Baumeistergewerbe eingeschränkt auf die Ausführung von Bauten“, worin ein handelsrechtlicher Geschäftsführer und Eigentümer einer GmbH eine fachlich einschlägige Tätigkeit nicht nachgewiesen hat).
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Baumeistergewerbe; Befähigung; Antrag; Anerkennung; Betriebsleiter; Selbständiger;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1104.001.2019Zuletzt aktualisiert am
26.02.2020