TE Lvwg Erkenntnis 2018/8/7 KLVwG-1551/4/2018

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 07.08.2018
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten